News

Nur in Zusammenarbeit mit der Mietern können ungewöhnliche Situationen überwacht werden

Kürzlich wurde über eine Wohnung in der Rasmo Straße in Bozen berichtet, in der Personen unerlaubt eingedrungen sind und damit für Unbehagen gesorgt haben.

Dieser Vorfall gibt uns die Möglichkeit, zum einen die Situation zu klären und zum anderen alle Mieter aufzurufen, unverzüglich dem WOBI Brennpunkte mitzuteilen, damit diese rasch behoben werden können. Das Institut hat die Aufgabe für die Instandhaltung von 13.400 Wohnungen zu sorgen, es ist nicht in der Lage jede einzelne Wohneinheit zu überwachen, ohne auf die Mitarbeit der Vertrauenspersonen, Stiegenhausbeauftragten oder Personen, die in den WOBI Gebäuden leben, zählen zu können.

Was die Wohnung in der Rasmo Straße betrifft, hatte das Institut keinerlei Informationen über das Biwakieren im Inneren der zitierten Wohnung erhalten, weder vom Stiegenhausbeauftragten, noch von den Bewohnern des Gebäudes. Die Wohnung ist nicht in Vergessenheit geraten, das WOBI wartet auf die Lösung der Erbangelegenheit, da es die Verzichtserklärung der Erben erhalten muss, bevor die Einheit anderen übergeben werden kann. Im besagten Fall, nach dem Ableben des Mieters im April vergangenen Jahres, hat sich das WOBI, nachdem es von keinem Verwandten kontaktiert wurde, sofort an die zuständigen Ämter gewandt. Die vorliegende Dokumentation konnte aber keinen Aufschluss über die Erben geben. Erst später hat eine Verwandte mitgeteilt, dass der Verstorbene vier Kinder hatte, die auf das Erbe verzichten und dies auch schriftlich mitteilen würden. Dies geschah aber nur in zwei von vier Fällen. Bis heute fehlen die zwei weiteren Verzichtserklärungen, eine Situation die dem WOBI das Räumen der Wohnung erschwert.