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Es wird mitgeteilt, dass der Zutritt zum Institut nur mit Terminvereinbarung unter
der Telefonnummer 0471/906666 möglich ist.
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Neue Rangordnung veröffentlicht
Die aktuelle Rangordnung für die Zuweisung einer Sozialwohnung wurde veröffentlicht. In der Rangliste werden keine Namen veröffentlicht, sondern über die mitgeteilte Kennziffer gekennzeichnet.
Hier der Link zur Rangordnung auf der Homepage des Wohnbauinstitutes: https://www.wobi.bz.it/de/dienste/aktuelle-rangordnung.asp
Tel. 0471 90 66 12
Montag bis Mitwoch und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.15 bis 17:00 Uhr
Unsere Dienste
Gesuche um Zuweisung einer Sozialwohnung
Das Gesuch um Zuweisung kann ganzjährig beim Wohnbauinstitut oder bei der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.
Zuweisung einer Sozialwohnung
Alle Gesuche um Zuweisung einer Sozialwohnung werden überprüft. Über die Genehmigung oder Ablehnung entscheidet die zuständige Zuweisungskommission.
Arbeiterwohnheime
Sind Wohneinrichtungen des Wohnbauinstitutes für die zeitweilige Unterkunft von Arbeitern mit italienischer Staatsangehörigkeit, aus EU-Mitgliedstaaten oder anderen Staaten sowie von Staatenlosen Arbeitern, die sich rechtmäßig in Südtirol aufhalten.
Und wenn ich...
- Frage Nr. 1:
- ein Mieter des Wohnbauinstitutes werden möchte?
- Frage Nr. 2:
- einen Schaden in meiner Wohnung melden möchte?
- Frage Nr. 3:
- Gast eines Arbeiterwohnheimes werden möchte?