Berechnung der Nebenspesen
Die im Laufe eines Geschäftsjahres eingehenden Rechnungen für die einzelnen Gebäude für Heizungs-, Warm- und Kaltwasser, Stromverbrauch der Gemeinschaftsteile und entsprechenden Reparturen, Reinigung und Pflege und gesetzlich vorgesehene Instandhaltung werden wie folgt berechnet:
- Kaltwasser: nach Verbrauch oder nach Person
- Warmwasser: nach Verbrauch (Kubikmeterpreis je nach Art der Heizanlage wie z.B. Gas, Öl, Peletts)
- Heizung mit Heizungszähler: nach Verbrauch: in der Regel 70% laut Verbrauch und 30% laut Heizungstausendstel
- Heizung ohne Heizungszähler: laut Tausendsteltabelle der Heizung
- Aufzugsspesen: laut Aufzugstausendstel (Strom, Reparatur, gesetzliche vorgeschriebene Wartung)
- weitere Nebenspesen: laut allgemeinenen Tausendsteltabellen auf das gesamte Gebäude, einzelne Stiegen oder nur auf die Garagen (Reinigungen, Gartenpflege, Strom, Reparaturen u.ä.)
- Akkontozahlungen: sie werden jährlich aufgrund des letzten ausgearbeiteten Nebenspesenausgleiches und unter Berücksichtigung der Preissteigerungen neu berechnet (Kostenvoranschlag).
Kontakte zu den Mitarbeitern für die Spesenabrechnung ›
Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss ein PDF-Betrachter installiert sein.
Falls Sie noch keinen PDF-Betrachter installiert haben, entscheiden Sie sich jetzt für:
einen Freien PDF-Betrachter
den Adobe© Reader©