Gesuch
Die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung können ganzjährig eingereicht werden.
Die wirtschaftliche Lage der Familie wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet. Diese muss für alle Familienmitglieder bereits vor Abgabe des Gesuchs um Zuweisung erstellt worden sein.
Für Gesuche die ab 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegeben werden, wird die EEVE der Jahre 2019 und 2020 benötigt.
Für Gesuche die ab 01.07.2022 bis 30.06.2023 abgegeben werden, wird die EEVE der Jahre 2020 und 2021 benötigt.
Gesuch um Zuweisung zum downladen
Gesuch um Zuweisung politische Flüchtlinge zum downloaden
WICHTIG: DAS GESUCH KANN NICHT ANGENOMMEN WERDEN, WENN DIE GEFORDERTEN ANLAGEN FEHLEN, DIE UNTERSCHRIFT FEHLT UND/ODER DAS GESUCH NICHT ORDNUNGSGEMÄSS IN ALLEN SEINEN TEILEN AUSGEFÜLLT WORDEN IST.
Vorrang bei der Zuweisung haben Antragstellende, denen die Erneuerung des Mietvertrages zur ersten Fälligkeit verweigert wurde, deren Wohnung Gegenstand einer Zwangsversteigerung ist oder deren Wohnung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für unbewohnbar erklärt wurde.
Anfrage vorrangige Zuweisung zum downladen.
Mitteilung von Änderungen
Folgende Änderungen werden dem Wohnbauinstitut mit entsprechender Mitteilung zur Kenntnis gebracht:
Änderung (Zunahme oder Verringerung) der Anzahl der Familienmitglieder, für die keine Punkte anerkannt werden
Wohnsitzwechsel (zwingend innerhalb 45 Tagen mitzuteilen)
seit mindestens zwei Jahren ununterbrochener Arbeitsplatz in einer Gemeinde
Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit
Zuweisung – Mitteilung von Änderungen zum downladen.