Unsere Dienste für den Mieter
Konvention und Schlüsselübergabe
Bevor dem neuen Mieter die Wohnungschlüssel übergeben werden, unterschreibt dieser eine Vereinarung betreffend die Vermietung der ihm zugewiesenen Wohnung
Miete und Nebenspesen
Die Miete und die Nebenspesen sind monatlich zu begleichen
Ordentliche Instandhaltung
Die Kosten für die ordentliche Instandhaltung des Gebäudes werden entweder vom Wobi oder vom Mieter getragen. Im Inneren der Wohnung muss der Mieter autonom und auf eigene Kosten die ordentlichen Instandsetzungsarbeiten ausführen lassen
Außerordentliche Instandhaltung
Die außerordentliche Instandhaltung wie z.B. die Erneuerung des Daches, das Streichen der Fassaden, usw. wird vom Wobi übernommen
Nachfolge in die Wohnungszuweisung
Bei Ableben des ursprünglichen Vereinbarungsinhabers ist die Nachfolge in die Vereinbarung genauestens geregelt
Aufnahme von weiteren Personen in die Wohnung
Die zugewiesene Wohnung darf nur von den im Gesuch für die Zuweisung derselben angegebenen Personen bewohnt werden. Weitere Personen dürfen nur nach erfolgter Genehmigung in die Wohnung einziehen
Wohnungstausch
Die Familienzusammensetzung kann sich im Laufe der Jahre ändern und der Vereinbarungsinhaber kann ein Gesuch um Wohnungstausch einreichen.
Widerruf der Wohnungszuweisung
Der Widerruf der Wohnungszuweisung kann erfolgen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und jene der Vereinbarung betreffend die Vermietung der Wohnung nicht eingehalten werden
Rückgabe der Wohnung
Beschließt der Mieter, die ihm zugewiesene Wohnung zu verlassen, muss er eine schriftliche Kündigung einreichen
Und wenn ich...
- Frage Nr. 1:
- ein Mieter des Wohnbauinstitutes werden möchte?
- Frage Nr. 2:
- einen Schaden in meiner Wohnung melden möchte?
- Frage Nr. 3:
- Gast eines Arbeiterwohnheimes werden möchte?