Unsere Dienste für den Mieter

Mietvertrag und Schlüsselübergabe

Bevor dem neuen Mieter die Wohnungschlüssel übergeben werden, unterschreibt dieser einen Mietvertraga betreffend die Vermietung der ihm zugewiesenen Wohnung

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Miete und Nebenspesen

Die Miete und die Nebenspesen sind monatlich zu begleichen

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Ordentliche Instandhaltung

Die Kosten für die ordentliche Instandhaltung des Gebäudes werden entweder vom Wobi oder vom Mieter getragen. Im Inneren der Wohnung muss der Mieter autonom und auf eigene Kosten die ordentlichen Instandsetzungsarbeiten ausführen lassen

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Außerordentliche Instandhaltung

Die außerordentliche Instandhaltung wie z.B. die Erneuerung des Daches, das Streichen der Fassaden, usw. wird vom Wobi übernommen

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Nachfolge in die Wohnungszuweisung

Bei Ableben des ursprünglichen Vereinbarungsinhabers ist die Nachfolge in die Vereinbarung genauestens geregelt

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Aufnahme von weiteren Personen in die Wohnung

Die zugewiesene Wohnung darf nur von den im Gesuch für die Zuweisung derselben angegebenen Personen bewohnt werden. Weitere Personen dürfen nur nach erfolgter Genehmigung in die Wohnung einziehen

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Wohnungstausch

Die Familienzusammensetzung kann sich im Laufe der Jahre ändern und der Vereinbarungsinhaber kann ein Gesuch um Wohnungstausch einreichen.

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Widerruf der Wohnungszuweisung

Der Widerruf der Wohnungszuweisung kann erfolgen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und jene der Vereinbarung betreffend die Vermietung der Wohnung nicht eingehalten werden

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Rückgabe der Wohnung

Beschließt der Mieter, die ihm zugewiesene Wohnung zu verlassen, muss er eine schriftliche Kündigung einreichen

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