Merkblatt
Das Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol hat die Aufgabe, einkommensschwächeren Familien eine angemessene Mietwohnung zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt durch Zuweisung einer Neubauwohnung oder einer frei gewordenen Wohnung.
Für die Zuweisung der Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaues müssen die Bewerber folgende Voraussetzungen haben:
- sie müssen ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen – Südtirol und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde, in der die Wohnungen liegen, haben,
- sie dürfen nicht Inhaber des Eigentums-, Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrechtes an einer für den Bedarf der Familie angemessenen Wohnung sein; auch dürfen sie in den letzten fünf Jahren vor der Gesucheinreichung kein solches Recht veräußert haben; dasselbe gilt für den nicht getrennten Ehegatten,
- sie dürfen nicht Mitglieder eine Familie sein, die zu einem öffentlichen Beitrag für den Bau, den Kauf oder die Wiedergewinnung einer Wohnung, die für den Bedarf der Familie geeignet ist, zugelassen worden ist; dies gilt nicht für den Fall, dass eine neue Familie gegründet werden soll,
- sie dürfen den Faktor wirtschaftliche Lage (FWL) von 2,36 nicht überschreiten. (3,24 für Kategorie Personen mit Beeinträchtigung und besondere soziale Kategorien).
- es darf gegen sie in den vorausgehenden fünf Jahren nicht der Widerruf eine Wohnungszuweisung verfügt worden sein,
- es darf gegen sie in den vorausgehenden fünf Jahren nicht seitens des Wohnbauinstitutes die Räumung wegen Säumigkeit verfügt worden sein,
- das Wohnungsvermögen der Eltern, Schwiegereltern oder Kinder darf die vom Gesetz vorgegebene Grenze nicht überschreiten,
- sie dürfen nicht bereits Zuweisungsempfänger einer geeigneten Wohnung des Wohnbauinstitutes sein.
- Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre (1095 Tage) eine Erwerbstätigkeit in der Provinz Bozen – Südtirol ausgeübt haben.
Italienische Staatsangehörige, die ins Ausland ausgewandert sind (sog. Heimatferne), müssen im Register der Auslandsitaliener (AIRE) eingetragen sein.
Informationen zu den Vorzugskriterien, der Erstellung der Rangordnung und weitere nützliche Informationen finden Sie im
Merkblatt zum downloaden.
Merkblatt politische Flüchtlinge zum downloaden
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