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Bestätigung für Steurbonus 2015
Es handelt sich um 15.000 Briefe, welchen an die Vertragsinhaber adressiert sind. Es können keine Bestätigungen für Mieter von Wohnungen welche von Dritten angemietet wurden, für Mieter von Wohngemeinschaften und Wohnheimen, sowie für Mieter von Staatswohnungen ausgestellt werden.
Die betroffenen Steurberatungsstellen (CAF) wurden bereits darüber in Kenntnis gesetzt.
Die Mieter, welche eine Bestätigung für das Jahr 2014 benötigen, können diese bei unseren Ämtern anfordern und diese in einigen Tagen erhalten.
(LM)