Ordentliche Instandhaltung
Für die ordentliche Instandhaltung der Wohnung ist jeder Mieter selbst verantwortlich bzw. die Kosten werden aufgrund der entsprechenden Liste "Kostenaufteilung zwischen Mieter und Eigentümer (WOBI)" aufgeteilt.
Pflichten des Mieters
Im Innern der Wohnung muss der Mieter in jedem Fall autonom und auf eigene Kosten die ordentlichen Instandhaltungsarbeiten, die laut oben genannter Liste im Zuständigkeitsbereich des Mieters sind, ausführen lassen. Die Wohnung ist in einwandfreiem Zustand zu halten und es ist selbstverständlich, dass alle bewilligten Arbeiten und Einsätze zur Ausbesserung und/oder Veränderung an Strukturen oder Anlagen fachmännisch auszuführen sind, auch wenn sie komplett zu Lasten des Mieters gehen. Bei unzureichender ordentlicher Instandhaltung durch den Mieter wird vom Wohnbauinstitut ein Instandhaltungseinsatz durchgeführt, wobei die damit verbundenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
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