Wohnungstausch
Das Wohnbauinstitut vergibt die Wohnungen grundsätzlich unter Berücksichtigung der Angemessenheit der Wohnungsgröße an den Familienbedarf. Sollte die Wohnung im Laufe der Jahre für die Familie nicht mehr geeignet sein, weil sich die Zusammensetzung der Familie in der Zwischenzeit geändert hat, kann der Vereinbarungsinhaber ein Gesuch für eine andere Wohnung einreichen.
Das Wohnbauinstitut bietet außerdem auch Mietern mit schwerwiegenden, durch entsprechende Dokumentation (Invaliditätszeugnis, ärztliche Zeugnisse, usw.) belegten Gesundheitsproblemen, die Möglichkeit eines Wohnungstausches an.
Gegenseitiger Wohnungstausch
Wenn die Wohnung angemessen ist und es keine zwingenden gesundheitlichen Gründe dafür gibt, welche einen Wohnungstausch rechtfertigen, besteht für den Mieter die Möglichkeit eines gegenseitigen Wohnungstausches. Nach einem schriftlichen Antrag unter Angabe der Telefonnummer (damit die Betroffenen miteinander Kontakt aufnehmen können) kann der Mieter im "Mieterinfo" in der Rubrik "Wohnungsbörse" eine Anfrage für einen Wohnungstausch veröffentlichen.
Bevor der Tausch erfolgen kann, müssen die Mieter beim Wohnbauinstitut einen Antrag um die Ausstellung einer entsprechenden Genehmigung stellen, welcher vom Institut überprüft wird. Die zu tauschenden Wohnungen müssen auf jeden Fall angemessen sein. Das Institut übernimmt keine Kosten für Anpassungsarbeiten, Sanierungen oder für die Umsiedlung.
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Merkblatt Wohnungstausch in PDF-Format
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