Geschäfte
Die Geschäfte und Büros werden durch einen öffentlichen Wettbewerb vermietet, wobei die Räumlichkeiten vorrangig an denjenigen Bieter vergeben werden, der das höchste Aufgebot zum Basispreis bietet und den vorgesehenen Tätigkeitsbereich ausübt.
Sollte der Wettbewerb leer ausgehen, folgt eine Privatverhandlung und evtl. eine zweite Privatverhandlung und die Räumlichkeiten werden dem Meistbietendem unter Berücksichtigung allfälliger vom Wohnbauinstitut genehmigte Reduzierungen auf den Basispreis zugewiesen.
Der Zuschlagsempfänger übernimmt auf jeden Fall die Verantwortung, dass die Räumlichkeiten der auszuübenden Tätigkeit angepaßt werden, sei es in technischer als auch in verwaltungsmäßiger Hinsicht. Sollten diesbezügliche Änderungen erforderlich sein, müssen diese bei der zuständigen Behörde, nach erfolgter Genehmigung durch das Wohnbauinstitut, vom Zuschlagsempfänger auf dessen Kosten ausgeführt werden.
Bei Abschluss des Mietvertrages muss eine Kaution in der Höhe von drei gebotenen Monatsmieten hinterlegt werden.
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