Merkblatt

Das Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol hat die Aufgabe, einkommensschwächeren Familien eine angemessene Mietwohnung zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt durch Zuweisung einer Neubauwohnung oder einer frei gewordenen Wohnung.

Für die Zuweisung der Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaues müssen die Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Vorzugskriterien, der Erstellung der Rangordnung und weitere nützliche Informationen finden Sie im

Merkblatt zum downloaden.

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